Freitag, 03. September 2010

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SPIESSER akzeptiert gerichtliche Verbote von Werbeaussagen

Der Spießer Verlag hat jetzt die gerichtlichen Einwände der Bauer Verlagsgruppe gegen seine Werbeaussagen akzeptiert. Am 3. und 13. November hatte die Bauer Verlagsgruppe vor dem Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen gegen die Spießer GmbH erwirkt.

Diese hatte in einer aktuellen Werbekampagne die Zeitschrift SPIESSER mit dem Claim „Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift“ unter Hinweis auf die verbreitete Auflage nach IVW 2/2008 beworben. Ähnliche Behauptungen hatte sie in ihren Media-Unterlagen sowie im Online-Auftritt aufgestellt. Zudem behauptete sie auf ihrer Media-Website, der SPIESSER habe den „günstigsten TAP“ (Tausender-Auflagen-Preis). Das Landgericht Hamburg hat darin erhebliche Wettbewerbsverstöße gesehen und SPIESSER die entsprechenden Behauptungen vorläufig verboten.

Am 26. November hat Frank Haring als Geschäftsführer für die Spießer GmbH die beiden Verbote als endgültige Regelung akzeptiert und auf die Einlegung eines Widerspruchs verzichtet. Die Bauer Verlagsgruppe hatte die Verfahren angestrengt, weil der SPIESSER nur fünfmal im Jahr erscheint und kostenlos ausgelegt wird. Das Magazin könne schon deshalb nicht mit Kaufzeitschriften wie BRAVO verglichen werden, teilte die Bauer Verlagsgruppe mit.


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(jh) 01.12.2008


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