
Shops, die Presse verkaufen und/oder Postdienstleistungen anbieten, wie dieses Geschäft in der Bremer Neustadt, dürfen auch im zweiten Lockdown des Jahres 2020 geöffnet bleiben Archivbild: Presse Fachverlag/ Johannes Freytag
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Bund und Länder beschließen zweiten Lockdown: Presseverkauf bleibt erlaubt
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