
Innenministerin Nancy Faeser verbietet das Compact-Magazin und lässt Vermögenswerte sowie Beweismittel beschlagnahmen - Foto: Peter Jülich
Innenministerium verbietet Compact-Magazin
Deutschlands Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 16. Juli 2024 das Magazin Compact als verboten erklärt, da es sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ richte. Das Magazin verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“, heißt es in der Begründung weiter. Durch das Verbot wird die Fortführung der bisherigen Tätigkeiten untersagt. Verstöße dagegen werden als Straftaten gewertet.
Konkret richtet sich das Verbot gegen die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH. Neben dem monatlich erscheinenden Compact-Magazin (Auflage: rund 40.000 Exemplare) gehören der Online-Videokanal Compact-TV, Social-Media-Auftritte, Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel zum Portfolio. In den frühen Morgenstunden des 16. Juli 2024 haben Einsatzkräfte in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Räumlichkeiten beider Unternehmen sowie von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht, heißt es von Seiten des Innenministeriums. Es gehe darum, Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen.
„Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten“, erklärt Faeser. „Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Faeser bezeichnet das Verbot als „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Und weiter: „Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“
Im Pressevertrieb war der Umgang mit dem Compact-Magazin immer wieder Gesprächsthema. Die Debatte drehte sich unter anderem darum, dass das Magazin zwar seit 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, aber nicht verboten oder indiziert wurde. Anfang 2024 hatten mehrere Bahnhofsbuchhändler auf Eigeninitiative das Magazin ausgelistet, wobei man sich auch in der Branche uneinig über die Bewertung dieses Vorgehens war. Durch das Verbot des Magazins durch Innenministerin Nancy Faeser ist die Lage nun klarer.
Wolfgang Rakel 16.07.2024





