
Verbot von Compact-Magazin: MVFP kritisiert Vorgehen des Innenministeriums
Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser hatte am gestrigen 16. Juli 2024 das Compact-Magazin sowie die damit verbundenen Medienkanäle und Produkte als verboten erklärt und die Fortführung von dessen Tätigkeiten untersagt (mehr dazu hier). Der Medienverband der freien Presse (MVFP) hat sich zu dem Vorgang nun zu Wort gemeldet und deutliche Kritik geübt.
Zwar verurteile der Verband „jede Form von Extremismus“ und distanziere sich „ausdrücklich von den Inhalten des betroffenen Magazins“, wie es in einer Mitteilung heißt. Gleichwohl bewerten die Zeitschriftenverleger das Vorgehen von Innenministerin Faeser als „einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit“.
Die Kritik zielt vor allem auf die rechtliche Grundlage, mit der Faeser das Verbot des Compact-Magazins begründet hatte. Das Innenministerium hatte erklärt, dass sich Compact „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ richte. Im MVFP hält man es für „rechtlich zweifelhaft“, dass sich das Verbot auf dem Vereinsrecht begründet. Eine solche Entscheidung hätte durch Gerichte und nicht durch die Exekutive gefällt werden müssen.
Pressefreiheit und Freiheit der Meinungen seien zentrale Elemente der Demokratie und ihre Grenzen dürften nicht politisch definiert werden, so der MVFP. Geregelt werden müsse dies vielmehr durch das Strafgesetzbuch. Und einen Verstoß gegen eben jene Strafgesetze sei vom Innenministerium nicht vorgetragen worden.
Wolfgang Rakel 17.07.2024





