
Mediengruppe Stein: Lehmanns Media legt Übernahme-Angebot vor
Für die in Werl ansässige Mediengruppe Stein, die bekanntlich in mehreren Stufen Insolvenz anmelden musste, zeichnet sich ein "Weiterleben" ab. Die zur Thalia-Gruppe gehörende Lehmanns Media GmbH mit Sitz in Köln hat am 20. Oktober 2025 bekannt gegeben, dass sie ein rechtlich bindendes Angebot zur Übernahme wesentlicher immateriellen Vermögenswerte der insolventen Mediengruppe Stein abgegeben hat. Das Angebot richtet sich an den zukünftigen Insolvenz-Verwalter der Mediengruppe Stein und soll mit Eröffnung der Insolvenz-Verfahren durch den Insolvenzverwalter angenommen werden. Einen solchen Schritt hatte DNV bereits Anfang Oktober 2025 als mögliche Lösung genannt.
Die Transaktion zielt darauf ab, den Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften im Umfang der Übernahme weitgehend zu sichern und die laufenden Kundenbeziehungen nahtlos fortzuführen, indem den Kunden eine nahtlose Fortsetzung angeboten wird. Die Übernahme, die noch der Zustimmung der Kartell-Behörden bedarf, umfasst insbesondere die digitalen Plattformen wie dem Network Learning Tool NELE, um so auch künftig in der Lage zu sein, den Kundenstamm folgender Gesellschaften der Mediengruppe Stein bedienen zu können:
- LSL GmbH, Leipzig
- Frohberg GmbH, Werl
- Solon Buch-Service GmbH, Berlin
- Massmann GmbH, Werl
- ciando GmbH mit QuoLibris, München
- Dortmunder Universitätsbuchhandlung GmbH, Dortmund
- Fachbuch Richter GmbH, Werl
- A. Stein‘sche Mediengruppe GmbH, Werl
- A. Stein’sche Buchhandlung GmbH, Werl
Christoph Bertling, seit März 2025 Geschäftsführer der Lehmanns Media GmbH: "Unser Ziel ist es, die Lieferanten- und Kundenbeziehungen der Mediengruppe Stein langfristig zu sichern und ihnen Zugang zu neuen, innovativen Medien- und Fachinformationslösungen zu bieten."
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Mike Westkamp von der Kanzlei GÖRG: "Die Fortführung der Kundenbeziehungen erhält das Herzstück der Gruppe und wir sind zuversichtlich, dass die zuständigen Kartellbehörden kurzfristig eine Freigabe erklären werden, damit die Kunden und alle weiteren Verfahrensbeteiligten Sicherheit bekommen."
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Peter Strahlendorf 21.10.2025





