
Grosso-Reform: OLG Düsseldorf lehnt EV-Antrag des Siegburger Kreises ab
Die im Siegburger Kreis zusammengeschlossen Grosso-Unternehmen haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine herbe Niederlage im Kartellverwaltungsverfahren erlitten. Ihr Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen gegen die Duldung der geplanten Grosso-Reform wurde nicht nur abgelehnt, es wurde auch keine Rechts-Beschwerde zugelassen. Damit scheitert der Siegburger Kreis, eine Umsetzung der Pläne zur Reform des Pressevertriebs in Deutschland im Eilverfahren zu erzwingen.
Der Siegburger Kreis hatte nicht nur das Bundeskartellamt, sondern auch die Beteiligten an der FFF-Gruppe verklagt. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf legte seine Gründe, Einschätzungen und Überlegungen ausgesprochen ausführlich dar und wies dabei auch auf ein widersprüchliches Verhalten des Siegburger Kreises hin.
Der Gesamtverband Pressegroßhandel teilt mit, dass "die Grossisten des Siegburger Kreises die Entscheidung des OLG Düsseldorf bedauern, weil die im Verwaltungsrechtsweg beantragte einstweilige Anordnung die Möglichkeit gewesen wäre, die Umsetzung des FFF-Modells bundesweit (also nicht nur in Bezug auf einzelne Vertriebsgebiete) so lange zu stoppen, bis über die Kartellrechtswidrigkeit des FFF-Modells gerichtlich entschieden ist."
Die Grossisten des Siegburger Kreises fühlen "darin gestärkt, die Umsetzung des FFF-Modells in ihren Vertriebsgebieten auf dem Zivilrechtswege untersagen zu lassen, wie dies der Fa. Mietke in Leipzig bereits gelungen ist."
So haben die PDG aus Bielefeld, Lütkemeyer aus Münster und die Grossounion inzwischen Berufung gegen die abweisenden Entscheidungen der Landgerichte Dortmund und Hannover eingelegt. In den drei Fällen sind nun das OLG Düsseldorf bzw. das OLG Celle zuständig.
Die Untätigkeitsbeschwerde gegen das Bundeskartellamt beim OLG Düsseldorf sowie die Klage auf Unterlassung gegen die FFF-Verlage beim Landgericht Hamburg laufen ebenfalls noch.
Wir möchten allen Leserinnen und Lesern die Möglichkeit geben, sich unmittelbar mit dem Urteil zu befassen und ein eigenes Urteil zu bilden.
Hier ist der Link zum PDF:
https://www.dnv-online.net/_data/Urteil_vom_30_Juli_2026.pdf
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Peter Strahlendorf 31.07.2026





