
Der MVFP kritisiert den Durchsuchungsbeschluss und unterstützt die juristischen Aktivitäten des Zeit Verlags – Foto: Zeit Verlag
Redaktionen sind keine Beweismittelarchive der Justiz – MVFP stellt sich hinter den Zeit Verlag
Der Medienverband der freien Presse MVFP reagiert mit scharfer Kritik auf den Erlass eines Durchsuchungsbeschluss gegenüber dem Zeit-Verlag durch das Landgericht Hamburg. Mithilfe dieses Erlasses hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Montag die Herausgabe von rund 160 Stunden Gesprächsmittschnitten erzwungen, die die Zeit-Reporterin Anne Kunze als Recherche- und Rohmaterial für den Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ gemacht hatte.
Peter Strahlendorf, Vorsitzender MVFP Nord: „Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft stellt einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit dar. Hier soll journalistische Arbeits- und Recherche-Material als Hilfsmittel der Justiz-Behörden genutzt werden.
Grundgesetz und Strafprozessordnung schützen redaktionelles Material aus gutem Grund in besonderem Maße. Eine Beschlagnahme ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die Aufklärung auf anderem Weg aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und der Eingriff verhältnismäßig ist. Der MVFP sieht diese Hürde nicht als genommen an. Daher ist das Vorgehen – auch angesichts der gerade laufenden Hamburger Woche der Pressefreiheit – als ausgesprochen respektlos zu betrachten.“
Der MVFP steht hinter dem Zeit Verlag und dessen angekündigtem rechtlichen Vorgehen gegen den Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme.
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aynur kaya 13.10.2026






